Was passiert mit meiner PV-Anlage nach 20 Jahren EEG-Förderung?
Kurz gesagt: Deine Anlage läuft technisch weiter und speist automatisch zum Jahresmarktwert Solar ein — 2026 netto rund 3,8 bis 4,3 ct/kWh. Richtig wirtschaftlich wird sie aber erst, wenn du auf Eigenverbrauch umstellst, denn jede selbst genutzte Kilowattstunde ist etwa 33 bis 38 ct wert statt der gut 4 ct aus der Einspeisung.
Das Wichtigste vorab
- Die feste Vergütung endet nach 20 vollen Kalenderjahren plus dem Inbetriebnahmejahr, jeweils zum Jahresende. Allein 2026 fallen über 66.000 Anlagen aus der Förderung.
- Danach greift automatisch die Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar (2025 rund 4,51 ct/kWh) abzüglich Vermarktungspauschale (2026: 0,23 ct/kWh, mit Smart Meter halbiert). Kein Antrag nötig, gilt für Anlagen bis 100 kWp, durch das Solarpaket I verlängert bis 31.12.2032. Was danach kommt, ist gesetzlich noch offen.
- Faustregel: unter 3 kWp ist der bloße Weiterbetrieb vertretbar; ab 3 kWp lohnt die Umstellung auf Eigenverbrauch, mit Speicher noch mehr.
Deine vier Optionen
1. Weiterbetrieb mit Anschlussvergütung — null Aufwand. Du machst nichts, die Anlage speist weiter voll ein und bekommt den Jahresmarktwert minus Pauschale. Das ist die bequemste, aber wirtschaftlich schwächste Variante: gut 4 ct/kWh sind wenig, verglichen mit dem, was der Strom im eigenen Haus wert wäre.
2. Umstellung auf Eigenverbrauch — meist die beste Wahl. Statt den Strom für rund 4 ct einzuspeisen, ersetzt du damit Netzstrom für 33 bis 38 ct — fast das Zehnfache. Viele Ü20-Anlagen waren ursprünglich auf Volleinspeisung ausgelegt; die Umstellung erfordert dann eine technische Anpassung ab etwa 200 €. Ein Batteriespeicher hebt den Eigenverbrauchsanteil weiter, und für ihn gilt der Nullsteuersatz auch bei Nachrüstung.
3. Repowering — neue Anlage, neue Vergütung. Alte Module raus, neue rauf, mit frischer 20-Jahres-Vergütung. Wichtig: Dieses Fenster schließt sich. Die feste Einspeisevergütung gibt es nur noch für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen — ab 2027 entfällt sie für Neuanlagen. Danach ist Repowering deutlich weniger attraktiv.
4. Rückbau. Nur sinnvoll, wenn Technik oder Dachstatik am Ende sind. Kostet grob 100 bis 250 €/kWp.
Warum Eigenverbrauch fast immer gewinnt
Der Grund ist die riesige Lücke zwischen Einspeisewert und Bezugspreis. Solange du für eingespeisten Strom nur den Marktwert bekommst, aber für bezogenen Strom den vollen Haushaltstarif zahlst, ist jede selbst genutzte Kilowattstunde die mit Abstand wertvollste. Deshalb ist die Kernfrage beim Weiterbetrieb nicht „wie verkaufe ich besser“, sondern „wie nutze ich mehr selbst“ — über Verbrauchsverschiebung, einen Speicher oder flexible Verbraucher.
Was ehrlich bleibt
- Der Marktwert schwankt. Die Anschlussvergütung folgt dem Börsenpreis; in Jahren mit niedrigen Preisen fällt sie geringer aus, in teuren höher. Die genannten Werte sind Stand 2026.
- Nach 2032 ist offen. Die Auffanglösung ist bis Ende 2032 gesichert — was danach für Ü20-Anlagen gilt, ist gesetzlich noch nicht geregelt.
- Die Technik hält meist länger als die Förderung. Langzeitmessungen zeigen bei modernen Modulen nur etwa 0,15 % Leistungsverlust pro Jahr; ein Weiterbetrieb über die 20 Jahre hinaus ist technisch in den meisten Fällen unbedenklich.
- Direktvermarktung ist für kleine Ü20-Anlagen praktisch irrelevant — die Vermarktergebühren lohnen erst bei größeren Anlagen.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach 20 Jahren noch Geld für meinen Strom?
Ja. Deine Anlage erhält automatisch die gesetzliche Anschlussvergütung zum Jahresmarktwert Solar, abzüglich einer kleinen Vermarktungspauschale (2026: 0,23 ct/kWh, mit Smart Meter halbiert). Netto sind das 2026 grob 3,8 bis 4,3 ct/kWh. Diese Auffanglösung gilt für Anlagen bis 100 kWp und wurde durch das Solarpaket I bis Ende 2032 verlängert.
Muss ich dafür etwas beantragen?
Nein. Die Anschlussvergütung wird automatisch gewährt, ein Antrag beim Netzbetreiber ist nicht nötig. Solange du technisch nichts änderst, läuft die Anlage einfach weiter. Änderungen — etwa Umstellung auf Eigenverbrauch oder ein neuer Zähler — müssen aber im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Lohnt sich die Nachrüstung eines Speichers an einer Ü20-Anlage?
Oft ja, wenn die Module noch gut sind, weil der selbst genutzte Strom rund das Zehnfache der Einspeisung wert ist. Für den Speicher gilt weiterhin der Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer), auch bei Nachrüstung an einer alten Anlage. Ob es sich rechnet, hängt von deinem Verbrauchsprofil ab — das lässt sich durchrechnen.